Pflichtverteidigung im Strafverfahren – kompetent und engagiert
Eine Pflichtverteidigung bedeutet nicht, dass Sie keinen Einfluss auf die Wahl Ihres Verteidigers haben. In vielen Fällen der sogenannten notwendigen Verteidigung ordnet das Gericht zwar einen Pflichtverteidiger bei – Sie haben jedoch grundsätzlich das Recht, einen Anwalt Ihres Vertrauens selbst zu benennen. Gerade deshalb ist es wichtig, gesetzte Fristen ernst zu nehmen und frühzeitig anwaltlichen Kontakt aufzunehmen.
Die Kanzlei Weiss Wunderle übernimmt Pflichtverteidigungen in Augsburg, München sowie bundesweit. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wurde, ein schwerwiegender Tatvorwurf im Raum steht, Untersuchungshaft droht oder bereits ein Gericht angekündigt hat, einen Pflichtverteidiger zu bestellen. Auch Angehörige können in dieser Situation eine wichtige Rolle spielen und bei der Auswahl eines geeigneten Strafverteidigers unterstützen.
Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass ein Pflichtverteidiger weniger engagiert arbeitet, weil die Vergütung zunächst aus der Staatskasse erfolgt. Das trifft nicht zu. Eine Pflichtverteidigung ist eine vollwertige Strafverteidigung. Für uns steht immer Ihr individuelles Verfahren im Mittelpunkt – unabhängig davon, ob wir als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger tätig werden.
Als Mandant der Kanzlei Weiss Wunderle profitieren Sie von langjähriger Erfahrung im Strafrecht, persönlicher Betreuung und einer klaren Verteidigungsstrategie. Wir prüfen die Ermittlungsakte, bewerten die Beweislage, besprechen mit Ihnen die möglichen nächsten Schritte und vertreten Ihre Interessen konsequent gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft.
Besonders bei Haft, Anklage oder umfangreichen Strafverfahren ist eine frühzeitige und kompetente Verteidigung entscheidend. Wer eine Mitteilung des Gerichts zur Bestellung eines Pflichtverteidigers erhält, sollte die häufig gesetzte Frist nicht ungenutzt verstreichen lassen. Ob in Augsburg, München oder bundesweit – wir beraten Sie verständlich, diskret und engagiert zur Pflichtverteidigung und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte im Strafverfahren wirksam gewahrt bleiben.
Erfahrung – Spezialisierung – Vertrauen
Klare Vorteile bei unserer Kanzlei
Als Mandant der Kanzlei Weiss Wunderle profitieren Sie von einer konsequent auf Pflichtverteidigung und Strafrecht spezialisierten Beratung, persönlicher Betreuung und einer durchdachten Verteidigungsstrategie. Gerade im Rahmen einer notwendigen Verteidigung ist ein besonnenes und rechtlich fundiertes Vorgehen entscheidend.



