Strafrecht

Strafrecht2026-05-26T21:59:23+00:00

Diskret – Strategisch – Konsequent

Ihr Fachanwalt für Strafrecht

Wir vertreten Sie im Strafrecht diskret, engagiert und durchsetzungsstark – bei Ermittlungsverfahren, Strafanzeigen oder gerichtlichen Verfahren in Augsburg, München und bundesweit.

  • Fachanwälte für Strafrecht mit Kanzleisitz in Augsburg
  • Langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung
  • Vertretung im Ermittlungs-, Haupt- & Rechtsmittelverfahren
  • Schnelle Unterstützung bei Durchsuchung oder Vorladung
  • Konsequente Verteidigung in Ermittlungs- & Gerichtsverfahren
  • Persönliche, diskrete & vorurteilsfreie Beratung

Strafrecht Augsburg – Kompetente Verteidigung von Anfang an

Ein strafrechtlicher Vorwurf stellt für Betroffene häufig eine erhebliche persönliche und rechtliche Belastung dar. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen spezialisierten und erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu wissen. Die Kanzlei Weiss Wunderle hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt seit vielen Jahren konsequent auf das Strafrecht gelegt und bietet Ihnen eine engagierte, fachkundige und zielorientierte Verteidigung.

Als Fachanwälte für Strafrecht vertreten wir Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Strafvollstreckung. Wir analysieren Ihre individuelle Situation sorgfältig, klären Sie transparent über Chancen und Risiken auf und entwickeln eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie.

Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung, unserer konsequenten Spezialisierung sowie einer persönlichen und diskreten Betreuung. Unser Anspruch ist es, Ihre Rechte effektiv zu schützen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen – sachlich, entschlossen und ohne Vorurteile.

Klar – Engagiert – Zielorientiert

Auszug unserer Leistungen im Strafrecht

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Vertretung vor Straf- und Schöffengerichten
  • Verteidigung in Berufungs- und Revisionsverfahren
  • Strafverteidigung bei schweren und komplexen Tatvorwürfen
  • Beratung und Verteidigung bei Untersuchungshaft
  • Begleitung bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen

  • Vertretung im Strafvollstreckungs- und Bewährungsverfahren
  • Nebenklage- und Opfervertretung

Erfahrung – Spezialisierung – Vertrauen

Ihre Vorteile bei unserer Kanzlei

Als Mandant der Kanzlei Weiss Wunderle profitieren Sie von einer konsequent spezialisierten Beratung, persönlicher Betreuung und einer klaren rechtlichen Strategie. Wir stehen Ihnen in rechtlich anspruchsvollen Situationen zuverlässig zur Seite und vertreten Ihre Interessen engagiert und ohne Vorurteile.

  • Fachanwaltliche Spezialisierung im Familien-, Verkehrs- & Strafrecht

  • Langjährige Erfahrung und fundierte Prozesserfahrung
  • Persönliche, diskrete und direkte Betreuung
  • Zielorientierte und durchsetzungsstarke Vertretung
  • Erreichbarkeit auch in dringenden Fällen (24h-Notdienst im Strafrecht)
  • Schnelle Terminvergabe & kurze Reaktionszeiten

Jetzt anrufen unter 0821 / 347 400 83 oder persönliche Beratung anfordern

Häufig gestellte Fragen

Wie diskret wird mein Fall behandelt?2026-02-02T10:12:27+00:00

Diskretion hat für uns höchste Priorität. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.

Was bedeutet Fachanwalt für Strafrecht?2026-02-02T10:11:44+00:00

Der Fachanwaltstitel bestätigt besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung, die deutlich über das normale Maß hinausgehen.

Verteidigen Sie auch bundesweit?2026-02-02T10:10:52+00:00

Ja. Wir vertreten Mandanten nicht nur in Augsburg und München, sondern bundesweit vor allen zuständigen Strafgerichten.

Übernehmen Sie auch Pflichtverteidigungen?2026-02-02T10:10:10+00:00

Ja. Wir werden regelmäßig als Pflichtverteidiger bestellt und vertreten Mandanten ebenso engagiert wie bei Wahlmandaten.

Was kostet ein Strafverteidiger?2026-02-02T10:09:16+00:00

Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität des Verfahrens. Nach einer ersten Einschätzung informieren wir Sie transparent über die voraussichtlichen Gebühren.

Wann sollte ich einen Strafverteidiger kontaktieren?2026-02-02T10:07:03+00:00

Idealerweise so früh wie möglich. Bereits im Ermittlungsverfahren können entscheidende Weichen gestellt werden, die den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen.

Was sollte ich bei einer Hausdurchsuchung in Augsburg oder München tun?2026-05-27T00:24:32+00:00

Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine Angaben zur Sache. Kontaktieren Sie möglichst sofort einen erfahrenen Strafverteidiger und lassen Sie den Durchsuchungsbeschluss prüfen.

Muss ich die Polizei in meine Wohnung lassen?2026-05-27T00:25:08+00:00

Liegt ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor, müssen Sie die Maßnahme grundsätzlich dulden. Dennoch sollten Umfang und Rechtmäßigkeit anwaltlich überprüft werden.

Darf die Polizei mein Handy oder meinen Computer beschlagnahmen?2026-05-27T00:25:39+00:00

Ja, wenn die Geräte als mögliche Beweismittel angesehen werden. Ob die Beschlagnahme rechtmäßig ist, sollte jedoch immer geprüft werden.

Kann ich während der Durchsuchung einen Anwalt anrufen?2026-05-27T00:27:05+00:00

Ja. Sie haben das Recht, einen Strafverteidiger zu kontaktieren und ihn über die laufende Durchsuchung zu informieren.

Was passiert mit beschlagnahmten Unterlagen oder Datenträgern?2026-05-27T00:27:37+00:00

Die Ermittlungsbehörden werten diese als mögliche Beweismittel aus. In vielen Fällen kann eine Herausgabe oder zumindest die Erstellung von Kopien beantragt werden.

Unterstützen Sie auch bei Durchsuchungen außerhalb von Augsburg?2026-05-27T00:28:09+00:00

Ja. Die Kanzlei Weiss Wunderle vertritt Mandanten bundesweit – unter anderem auch in München und dem gesamten süddeutschen Raum.

Habe ich als Beschuldigter ein Recht zu schweigen?2026-05-27T00:51:51+00:00

Ja. Sie müssen sich nicht selbst belasten und dürfen die Aussage vollständig verweigern.

Was passiert, wenn ich eine polizeiliche Vorladung ignoriere?2026-05-27T00:52:34+00:00

Sofern keine Pflicht zum Erscheinen besteht, hat dies zunächst regelmäßig keine direkten Nachteile. Die Situation sollte dennoch anwaltlich geprüft werden.

Was sollte ich bei einer spontanen Vernehmung tun?2026-05-27T00:55:18+00:00

Machen Sie keine Angaben zur Sache und verlangen Sie zunächst Kontakt zu einem Strafverteidiger.

Kann eine frühzeitige Verteidigung zur Einstellung des Verfahrens führen?2026-05-27T00:55:52+00:00

Ja. Bereits im Ermittlungsverfahren bestehen häufig Möglichkeiten, auf eine Einstellung hinzuwirken.

Was sollte ich bei einer Verhaftung tun?2026-05-27T01:10:46+00:00

Bewahren Sie Ruhe, machen Sie keine Angaben zur Sache und verlangen Sie möglichst sofort Kontakt zu einem Strafverteidiger.

Darf ich nach einer Verhaftung schweigen?2026-05-27T01:11:35+00:00

Ja. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen und sollten dieses Recht in der Regel nutzen.

Wann darf Untersuchungshaft angeordnet werden?2026-05-27T01:13:50+00:00

Untersuchungshaft setzt unter anderem einen dringenden Tatverdacht und einen gesetzlichen Haftgrund voraus, etwa Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr.

Wie schnell sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?2026-05-27T01:14:31+00:00

So früh wie möglich. Gerade die ersten Stunden nach einer Festnahme sind häufig entscheidend für die weitere Verteidigung.

Unterstützen Sie auch bei Verhaftungen außerhalb von Augsburg?2026-05-27T01:15:03+00:00

Ja. Die Kanzlei Weiss Wunderle vertritt Mandanten in Augsburg, München sowie bundesweit.

Warum ist anwaltliche Unterstützung bei einer Verhaftung besonders wichtig?2026-05-27T01:15:46+00:00

Eine frühzeitige Strafverteidigung schützt Ihre Rechte, verhindert unnötige Fehler und kann erheblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben.

Was ist ein Pflichtverteidiger?2026-05-27T01:39:01+00:00

Ein Pflichtverteidiger ist ein Strafverteidiger, der dem Beschuldigten in bestimmten Fällen durch das Gericht beigeordnet wird.

Kann ich meinen Pflichtverteidiger selbst auswählen?2026-05-27T01:39:37+00:00

Ja. In der Regel können Sie dem Gericht einen Anwalt Ihres Vertrauens benennen, der als Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll.

Übernimmt die Kanzlei Weiss Wunderle Pflichtverteidigungen in Augsburg?2026-05-27T01:40:18+00:00

Ja. Die Kanzlei Weiss Wunderle übernimmt Pflichtverteidigungen in Augsburg sowie im weiteren Bundesgebiet.

Wer bezahlt den Pflichtverteidiger?2026-05-27T01:41:13+00:00

Die Kosten werden zunächst regelmäßig von der Staatskasse getragen. Je nach Ausgang des Verfahrens können Kosten später dem Verurteilten auferlegt werden.

Warum ist frühe Beratung bei Pflichtverteidigung wichtig?2026-05-27T01:41:58+00:00

Je früher ein Strafverteidiger eingebunden wird, desto besser können Akteneinsicht, Strategie und Verteidigung im Verfahren vorbereitet werden.

Kann ein Pflichtverteidiger gewechselt werden?2026-05-27T01:42:37+00:00

Ein Wechsel ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist. Dies sollte anwaltlich geprüft werden.

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