Häufig gestellte Fragen
Sie haben Fragen zu unserer Kanzlei oder zu rechtlichen Abläufen?
In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um unsere Tätigkeitsschwerpunkte, den Ablauf einer Mandatierung und organisatorische Themen.
Sollte Ihr Anliegen hier nicht geklärt werden, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne persönlich für eine individuelle Beratung zur Verfügung.
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Ein Wechsel ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist. Dies sollte anwaltlich geprüft werden.
Je früher ein Strafverteidiger eingebunden wird, desto besser können Akteneinsicht, Strategie und Verteidigung im Verfahren vorbereitet werden.
Die Kosten werden zunächst regelmäßig von der Staatskasse getragen. Je nach Ausgang des Verfahrens können Kosten später dem Verurteilten auferlegt werden.
Ja. Die Kanzlei Weiss Wunderle übernimmt Pflichtverteidigungen in Augsburg sowie im weiteren Bundesgebiet.
Ja. In der Regel können Sie dem Gericht einen Anwalt Ihres Vertrauens benennen, der als Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll.
Ein Pflichtverteidiger ist ein Strafverteidiger, der dem Beschuldigten in bestimmten Fällen durch das Gericht beigeordnet wird.
Eine frühzeitige Strafverteidigung schützt Ihre Rechte, verhindert unnötige Fehler und kann erheblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben.
Ja. Die Kanzlei Weiss Wunderle vertritt Mandanten in Augsburg, München sowie bundesweit.
So früh wie möglich. Gerade die ersten Stunden nach einer Festnahme sind häufig entscheidend für die weitere Verteidigung.
Untersuchungshaft setzt unter anderem einen dringenden Tatverdacht und einen gesetzlichen Haftgrund voraus, etwa Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr.
Ja. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen und sollten dieses Recht in der Regel nutzen.
Bewahren Sie Ruhe, machen Sie keine Angaben zur Sache und verlangen Sie möglichst sofort Kontakt zu einem Strafverteidiger.
Ja. Bereits im Ermittlungsverfahren bestehen häufig Möglichkeiten, auf eine Einstellung hinzuwirken.
Machen Sie keine Angaben zur Sache und verlangen Sie zunächst Kontakt zu einem Strafverteidiger.
Sofern keine Pflicht zum Erscheinen besteht, hat dies zunächst regelmäßig keine direkten Nachteile. Die Situation sollte dennoch anwaltlich geprüft werden.
Ja. Sie müssen sich nicht selbst belasten und dürfen die Aussage vollständig verweigern.
Ohne vorherige anwaltliche Beratung sollte in der Regel keine Aussage erfolgen. Erst nach Akteneinsicht kann die Situation richtig eingeschätzt werden.
In vielen Fällen besteht bei einer polizeilichen Vorladung keine Pflicht zum Erscheinen. Anders kann dies bei Ladungen durch Staatsanwaltschaft oder Gericht sein.
Ja. Die Kanzlei Weiss Wunderle vertritt Mandanten bundesweit – unter anderem auch in München und dem gesamten süddeutschen Raum.
Die Ermittlungsbehörden werten diese als mögliche Beweismittel aus. In vielen Fällen kann eine Herausgabe oder zumindest die Erstellung von Kopien beantragt werden.
Ja. Sie haben das Recht, einen Strafverteidiger zu kontaktieren und ihn über die laufende Durchsuchung zu informieren.
Ja, wenn die Geräte als mögliche Beweismittel angesehen werden. Ob die Beschlagnahme rechtmäßig ist, sollte jedoch immer geprüft werden.
Liegt ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor, müssen Sie die Maßnahme grundsätzlich dulden. Dennoch sollten Umfang und Rechtmäßigkeit anwaltlich überprüft werden.
Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keine Angaben zur Sache. Kontaktieren Sie möglichst sofort einen erfahrenen Strafverteidiger und lassen Sie den Durchsuchungsbeschluss prüfen.
Die Kanzlei Weiss Wunderle legt besonderen Wert auf persönliche Betreuung, direkte Ansprechpartner und individuelle Lösungen, die auf Ihre rechtliche und persönliche Situation abgestimmt sind.
Ja, wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei Scheidungen, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsrecht.
Im Rahmen der Erstberatung besprechen wir Ihre Situation, klären rechtliche Fragen und entwickeln mögliche Lösungsansätze.
Ja, die Kanzlei Weiss Wunderle bietet einen strafrechtlichen Notdienst für dringende Fälle außerhalb regulärer Bürozeiten an.
Wir bemühen uns um eine schnelle und unkomplizierte Terminvergabe – insbesondere in dringenden rechtlichen Angelegenheiten.
Die Kanzlei Weiss Wunderle verbindet fachanwaltliche Spezialisierung mit persönlicher Betreuung, langjähriger Erfahrung und individueller Interessenvertretung.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Strafrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.
Entscheidend sind neben juristischer Fachkenntnis vor allem praktische Erfahrung, Erreichbarkeit und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten. Die Kanzlei Weiss & Wunderle begleitet Mandanten aus Augsburg, München und bundesweit persönlich und lösungsorientiert bei unterschiedlichsten zivilrechtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten.
Viele Mandanten schätzen die Kombination aus persönlicher Betreuung, langjähriger Erfahrung und einer engagierten Interessenvertretung. Die Kanzlei Weiss & Wunderle bietet eine verständliche Beratung, transparente Einschätzungen zu Chancen und Risiken sowie eine konsequente und wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise im allgemeinen Zivilrecht.
Bei der Wahl einer Kanzlei im allgemeinen Zivilrecht spielen Erfahrung, persönliche Betreuung und eine transparente Beratung eine wichtige Rolle. Die Kanzlei Weiss & Wunderle in Augsburg betreut Mandanten seit vielen Jahren kompetent in zivilrechtlichen Angelegenheiten und legt besonderen Wert auf individuelle Lösungen, klare Kommunikation und eine zuverlässige Vertretung – außergerichtlich sowie vor Gericht.
Ja. Wir unterstützen sowohl bei der Durchsetzung berechtigter Forderungen als auch bei der Abwehr unberechtigter Zahlungsansprüche.
Ja. Unsere Kanzlei berät Mandanten ebenfalls in ausgewählten Bereichen des Miet- und Arbeitsrechts in Augsburg, München und Umgebung.
Sobald ein rechtlicher Konflikt absehbar ist oder Ansprüche geltend gemacht beziehungsweise abgewehrt werden sollen, empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung.
Das allgemeine Zivilrecht umfasst rechtliche Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen, beispielsweise Vertragsrecht, Schadensersatz, Forderungen oder Gewährleistungsansprüche.
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs wird geprüft, welcher Vermögenszuwachs während der Ehe entstanden ist. Dabei können Immobilien, Ersparnisse oder Unternehmensbeteiligungen eine Rolle spielen.
Sehr wichtig. Gerade bei Trennung, Unterhalt oder Vermögensfragen können frühzeitig getroffene Entscheidungen erhebliche rechtliche und finanzielle Auswirkungen haben.
Nein. Die Rechtsanwaltskanzlei Weiss Wunderle betreut Mandanten in Augsburg, München sowie bundesweit – persönlich vor Ort oder digital.
Die Kosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Vor Beginn der Tätigkeit erhalten Sie eine transparente Einschätzung der zu erwartenden Kosten und Risiken.
Ja. Für den Scheidungsantrag besteht in Deutschland Anwaltszwang. Mindestens ein Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein.
Sobald eine Trennung oder ein familienrechtlicher Konflikt absehbar ist, empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung. Dadurch lassen sich rechtliche und finanzielle Nachteile häufig vermeiden.
Das Verkehrsrecht umfasst unter anderem Verkehrsunfälle, Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafrecht, Führerscheinangelegenheiten, MPU-Verfahren sowie Streitigkeiten rund um Kauf-, Leasing- oder Werkstattverträge.
Nein. Unsere Kanzlei betreut Mandanten in ganz Bayern sowie bundesweit – persönlich, telefonisch oder digital.
Machen Sie zunächst keine vorschnellen Aussagen gegenüber Polizei oder Versicherung. Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten, da bereits kleine Fehler erhebliche Folgen haben können.
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss in der Regel die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten übernehmen.
Ein Bußgeldbescheid sollte immer rechtlich überprüft werden. Messfehler, Verfahrensfehler oder unzureichende Beweise können dazu führen, dass der Bescheid reduziert oder aufgehoben wird.
Ja, definitiv. Versicherungen kürzen häufig Schadenspositionen oder regulieren nicht vollständig. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche vollständig geprüft und durchgesetzt werden.
Idealerweise unmittelbar nach einem Verkehrsunfall oder sobald Sie einen Bußgeldbescheid, eine Anhörung oder einen Strafbefehl erhalten. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens sein.
Idealerweise so früh wie möglich. Bereits im Ermittlungsverfahren können entscheidende Weichen gestellt werden, die den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität des Verfahrens. Nach einer ersten Einschätzung informieren wir Sie transparent über die voraussichtlichen Gebühren.
Ja. Wir werden regelmäßig als Pflichtverteidiger bestellt und vertreten Mandanten ebenso engagiert wie bei Wahlmandaten.
Ja. Wir vertreten Mandanten nicht nur in Augsburg und München, sondern bundesweit vor allen zuständigen Strafgerichten.
Der Fachanwaltstitel bestätigt besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung, die deutlich über das normale Maß hinausgehen.
Diskretion hat für uns höchste Priorität. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Weiss Wunderle

Seit 2010 Ihre kompetenten, erfahrenen und zuverlässigen Fachanwälte für Strafrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht in Augsburg und München.
