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frequently asked questions

Kann ein Pflichtverteidiger gewechselt werden?2026-05-27T01:42:37+00:00

Ein Wechsel ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist. Dies sollte anwaltlich geprüft werden.

Warum ist frühe Beratung bei Pflichtverteidigung wichtig?2026-05-27T01:41:58+00:00

Je früher ein Strafverteidiger eingebunden wird, desto besser können Akteneinsicht, Strategie und Verteidigung im Verfahren vorbereitet werden.

Wer bezahlt den Pflichtverteidiger?2026-05-27T01:41:13+00:00

Die Kosten werden zunächst regelmäßig von der Staatskasse getragen. Je nach Ausgang des Verfahrens können Kosten später dem Verurteilten auferlegt werden.

Übernimmt die Kanzlei Weiss Wunderle Pflichtverteidigungen in Augsburg?2026-05-27T01:40:18+00:00

Ja. Die Kanzlei Weiss Wunderle übernimmt Pflichtverteidigungen in Augsburg sowie im weiteren Bundesgebiet.

Wie diskret wird mein Fall behandelt?2026-02-02T10:12:27+00:00

Diskretion hat für uns höchste Priorität. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.

Was bedeutet Fachanwalt für Strafrecht?2026-02-02T10:11:44+00:00

Der Fachanwaltstitel bestätigt besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung, die deutlich über das normale Maß hinausgehen.

Verteidigen Sie auch bundesweit?2026-02-02T10:10:52+00:00

Ja. Wir vertreten Mandanten nicht nur in Augsburg und München, sondern bundesweit vor allen zuständigen Strafgerichten.

Übernehmen Sie auch Pflichtverteidigungen?2026-02-02T10:10:10+00:00

Ja. Wir werden regelmäßig als Pflichtverteidiger bestellt und vertreten Mandanten ebenso engagiert wie bei Wahlmandaten.

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