Pflichtverteidigung2026-05-27T01:44:24+00:00

Klar – Strategisch – An Ihrer Seite

Pflichtverteidiger in Augsburg, München & bundesweit

Bei notwendiger Verteidigung haben Sie das Recht, Ihren Pflichtverteidiger selbst zu wählen. Wir vertreten Sie engagiert, persönlich und strafrechtlich spezialisiert.

  • Langjährige Erfahrung im Strafrecht
  • Tätigkeit als Pflichtverteidiger in Augsburg & bundesweit
  • Persönliche, diskrete & vorurteilsfreie Beratung
  • Verteidigung im Ermittlungs- & Hauptverfahren
  • Klare Strategie bei Anklage, Haft oder schwerwiegenden Vorwürfen

Pflichtverteidigung im Strafverfahren – kompetent und engagiert

Eine Pflichtverteidigung bedeutet nicht, dass Sie keinen Einfluss auf die Wahl Ihres Verteidigers haben. In vielen Fällen der sogenannten notwendigen Verteidigung ordnet das Gericht zwar einen Pflichtverteidiger bei – Sie haben jedoch grundsätzlich das Recht, einen Anwalt Ihres Vertrauens selbst zu benennen. Gerade deshalb ist es wichtig, gesetzte Fristen ernst zu nehmen und frühzeitig anwaltlichen Kontakt aufzunehmen.

Die Kanzlei Weiss Wunderle übernimmt Pflichtverteidigungen in Augsburg, München sowie bundesweit. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wurde, ein schwerwiegender Tatvorwurf im Raum steht, Untersuchungshaft droht oder bereits ein Gericht angekündigt hat, einen Pflichtverteidiger zu bestellen. Auch Angehörige können in dieser Situation eine wichtige Rolle spielen und bei der Auswahl eines geeigneten Strafverteidigers unterstützen.

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass ein Pflichtverteidiger weniger engagiert arbeitet, weil die Vergütung zunächst aus der Staatskasse erfolgt. Das trifft nicht zu. Eine Pflichtverteidigung ist eine vollwertige Strafverteidigung. Für uns steht immer Ihr individuelles Verfahren im Mittelpunkt – unabhängig davon, ob wir als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger tätig werden.

Als Mandant der Kanzlei Weiss Wunderle profitieren Sie von langjähriger Erfahrung im Strafrecht, persönlicher Betreuung und einer klaren Verteidigungsstrategie. Wir prüfen die Ermittlungsakte, bewerten die Beweislage, besprechen mit Ihnen die möglichen nächsten Schritte und vertreten Ihre Interessen konsequent gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft.

Besonders bei Haft, Anklage oder umfangreichen Strafverfahren ist eine frühzeitige und kompetente Verteidigung entscheidend. Wer eine Mitteilung des Gerichts zur Bestellung eines Pflichtverteidigers erhält, sollte die häufig gesetzte Frist nicht ungenutzt verstreichen lassen. Ob in Augsburg, München oder bundesweit – wir beraten Sie verständlich, diskret und engagiert zur Pflichtverteidigung und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte im Strafverfahren wirksam gewahrt bleiben.

Strafrechtliche Beratung & Verteidigung

Unsere Leistungen im Überblick

  • Beratung zur Pflichtverteidigung & notwendigen Verteidigung
  • Übernahme von Pflichtverteidigungen in Augsburg & bundesweit
  • Unterstützung bei der Benennung eines Pflichtverteidigers
  • Prüfung gerichtlicher Schreiben und Fristen
  • Verteidigung nach Anklageerhebung
  • Strafverteidigung bei Untersuchungshaft oder Haftbefehl
  • Kommunikation mit Gericht, Staatsanwaltschaft & Angehörigen
  • Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie, uvm.

Erfahrung – Spezialisierung – Vertrauen

Klare Vorteile bei unserer Kanzlei

Als Mandant der Kanzlei Weiss Wunderle profitieren Sie von einer konsequent auf Pflichtverteidigung und Strafrecht spezialisierten Beratung, persönlicher Betreuung und einer durchdachten Verteidigungsstrategie. Gerade im Rahmen einer notwendigen Verteidigung ist ein besonnenes und rechtlich fundiertes Vorgehen entscheidend.

  • Fachanwaltliche Spezialisierung im Straf-, Familien- & Verkehrsrecht

  • Langjährige Erfahrung und fundierte Prozesserfahrung
  • Persönliche, diskrete und direkte Betreuung
  • Zielorientierte und durchsetzungsstarke Vertretung
  • Erreichbarkeit auch in dringenden Fällen (24h-Notdienst im Strafrecht)
  • Vertretung in Augsburg, München sowie bundesweit möglich

Jetzt anrufen unter 0821 / 347 400 83 oder persönliche Beratung anfordern

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Pflichtverteidiger?2026-05-27T01:39:01+00:00

Ein Pflichtverteidiger ist ein Strafverteidiger, der dem Beschuldigten in bestimmten Fällen durch das Gericht beigeordnet wird.

Kann ich meinen Pflichtverteidiger selbst auswählen?2026-05-27T01:39:37+00:00

Ja. In der Regel können Sie dem Gericht einen Anwalt Ihres Vertrauens benennen, der als Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll.

Übernimmt die Kanzlei Weiss Wunderle Pflichtverteidigungen in Augsburg?2026-05-27T01:40:18+00:00

Ja. Die Kanzlei Weiss Wunderle übernimmt Pflichtverteidigungen in Augsburg sowie im weiteren Bundesgebiet.

Wer bezahlt den Pflichtverteidiger?2026-05-27T01:41:13+00:00

Die Kosten werden zunächst regelmäßig von der Staatskasse getragen. Je nach Ausgang des Verfahrens können Kosten später dem Verurteilten auferlegt werden.

Warum ist frühe Beratung bei Pflichtverteidigung wichtig?2026-05-27T01:41:58+00:00

Je früher ein Strafverteidiger eingebunden wird, desto besser können Akteneinsicht, Strategie und Verteidigung im Verfahren vorbereitet werden.

Kann ein Pflichtverteidiger gewechselt werden?2026-05-27T01:42:37+00:00

Ein Wechsel ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist. Dies sollte anwaltlich geprüft werden.

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