Strafverteidigung bei Verhaftung & Untersuchungshaft
Eine Verhaftung oder vorläufige Festnahme bedeutet für Betroffene und Angehörige eine massive Belastung. Oft erfolgt die Maßnahme überraschend – etwa zuhause, am Arbeitsplatz oder im Rahmen einer laufenden Ermittlung. In dieser Situation ist schnelles, besonnenes und rechtlich richtiges Handeln entscheidend. Fehler oder unüberlegte Aussagen können den weiteren Verlauf des Strafverfahrens erheblich beeinflussen.
Die Kanzlei Weiss Wunderle steht Ihnen bei Verhaftungen, Festnahmen und Untersuchungshaft in Augsburg, München sowie bundesweit als erfahrene Strafverteidigung zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte frühzeitig zu schützen, die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen zu überprüfen und eine effektive Verteidigungsstrategie einzuleiten.
Viele Betroffene wissen nicht, dass sie auch im Falle einer Verhaftung das Recht haben zu schweigen und unverzüglich einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Gerade in den ersten Stunden versuchen Ermittlungsbehörden häufig, Aussagen zu erhalten oder belastende Informationen zu sichern. Ohne anwaltliche Beratung besteht dabei die Gefahr, ungewollt Angaben zu machen, die später gegen Sie verwendet werden können.
Wir prüfen unter anderem, ob die Voraussetzungen für einen Haftbefehl tatsächlich vorliegen, ob Untersuchungshaft verhältnismäßig ist und welche Möglichkeiten zur Haftverschonung oder Haftentlassung bestehen. Dabei begleiten wir Sie engagiert durch das gesamte Ermittlungsverfahren und vertreten Ihre Interessen konsequent gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Als Mandant der Kanzlei Weiss Wunderle profitieren Sie von einer persönlichen Betreuung, einer klar strukturierten Verteidigungsstrategie und einer konsequent auf das Strafrecht spezialisierten Beratung. Gerade in emotional belastenden Situationen legen wir Wert auf schnelle Erreichbarkeit, verständliche Kommunikation und ein zielgerichtetes Vorgehen. Ob in Augsburg, München oder bundesweit – wir stehen Ihnen im Falle einer Verhaftung zuverlässig zur Seite.
Erfahrung – Spezialisierung – Vertrauen
Klare Vorteile bei unserer Kanzlei
Als Mandant der Kanzlei Weiss Wunderle profitieren Sie von einer konsequent auf das Strafrecht spezialisierten Beratung, persönlicher Betreuung und einer durchdachten Verteidigungsstrategie. Gerade im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung ist ein besonnenes und rechtlich fundiertes Vorgehen entscheidend.



