Verhaftung2026-05-27T01:11:00+00:00

Persönlich – Verlässlich – An Ihrer Seite im Ernstfall

Schnelle Hilfe bei Verhaftung

Eine Verhaftung ist eine extreme Ausnahmesituation. Mit einer schnellen und erfahrenen Strafverteidigung schützen Sie Ihre Rechte von Beginn an effektiv.

  • Sofortige Unterstützung im Falle einer Verhaftung
  • Langjährige Erfahrung im Strafrecht
  • Persönliche, diskrete & vorurteilsfreie Beratung
  • Strategische Verteidigung bereits ab der Festnahme
  • Vertretung in Augsburg, München & bundesweit

Strafverteidigung bei Verhaftung & Untersuchungshaft

Eine Verhaftung oder vorläufige Festnahme bedeutet für Betroffene und Angehörige eine massive Belastung. Oft erfolgt die Maßnahme überraschend – etwa zuhause, am Arbeitsplatz oder im Rahmen einer laufenden Ermittlung. In dieser Situation ist schnelles, besonnenes und rechtlich richtiges Handeln entscheidend. Fehler oder unüberlegte Aussagen können den weiteren Verlauf des Strafverfahrens erheblich beeinflussen.

Die Kanzlei Weiss Wunderle steht Ihnen bei Verhaftungen, Festnahmen und Untersuchungshaft in Augsburg, München sowie bundesweit als erfahrene Strafverteidigung zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte frühzeitig zu schützen, die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen zu überprüfen und eine effektive Verteidigungsstrategie einzuleiten.

Viele Betroffene wissen nicht, dass sie auch im Falle einer Verhaftung das Recht haben zu schweigen und unverzüglich einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Gerade in den ersten Stunden versuchen Ermittlungsbehörden häufig, Aussagen zu erhalten oder belastende Informationen zu sichern. Ohne anwaltliche Beratung besteht dabei die Gefahr, ungewollt Angaben zu machen, die später gegen Sie verwendet werden können.

Wir prüfen unter anderem, ob die Voraussetzungen für einen Haftbefehl tatsächlich vorliegen, ob Untersuchungshaft verhältnismäßig ist und welche Möglichkeiten zur Haftverschonung oder Haftentlassung bestehen. Dabei begleiten wir Sie engagiert durch das gesamte Ermittlungsverfahren und vertreten Ihre Interessen konsequent gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Als Mandant der Kanzlei Weiss Wunderle profitieren Sie von einer persönlichen Betreuung, einer klar strukturierten Verteidigungsstrategie und einer konsequent auf das Strafrecht spezialisierten Beratung. Gerade in emotional belastenden Situationen legen wir Wert auf schnelle Erreichbarkeit, verständliche Kommunikation und ein zielgerichtetes Vorgehen. Ob in Augsburg, München oder bundesweit – wir stehen Ihnen im Falle einer Verhaftung zuverlässig zur Seite.

Soforthilfe im Strafrecht

Unsere Leistungen im Überblick

  • Sofortige Unterstützung nach einer Verhaftung
  • Verteidigung bei vorläufiger Festnahme
  • Prüfung von Haftbefehlen
  • Durchführung von Haftprüfung & Haftbeschwerde
  • Unterstützung bei Untersuchungshaft
  • Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft & Gericht
  • Vorbereitung und Begleitung gerichtlicher Termine
  • Bundesweite Strafverteidigung im Haftrecht, uvm.

Erfahrung – Spezialisierung – Vertrauen

Klare Vorteile bei unserer Kanzlei

Als Mandant der Kanzlei Weiss Wunderle profitieren Sie von einer konsequent auf das Strafrecht spezialisierten Beratung, persönlicher Betreuung und einer durchdachten Verteidigungsstrategie. Gerade im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung ist ein besonnenes und rechtlich fundiertes Vorgehen entscheidend.

  • Fachanwaltliche Spezialisierung im Straf-, Familien- & Verkehrsrecht

  • Langjährige Erfahrung und fundierte Prozesserfahrung
  • Persönliche, diskrete und direkte Betreuung
  • Zielorientierte und durchsetzungsstarke Vertretung
  • Erreichbarkeit auch in dringenden Fällen (24h-Notdienst im Strafrecht)
  • Vertretung in Augsburg, München sowie bundesweit möglich

Jetzt anrufen unter 0821 / 347 400 83 oder persönliche Beratung anfordern

Häufig gestellte Fragen

Was sollte ich bei einer Verhaftung tun?2026-05-27T01:10:46+00:00

Bewahren Sie Ruhe, machen Sie keine Angaben zur Sache und verlangen Sie möglichst sofort Kontakt zu einem Strafverteidiger.

Darf ich nach einer Verhaftung schweigen?2026-05-27T01:11:35+00:00

Ja. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen und sollten dieses Recht in der Regel nutzen.

Wann darf Untersuchungshaft angeordnet werden?2026-05-27T01:13:50+00:00

Untersuchungshaft setzt unter anderem einen dringenden Tatverdacht und einen gesetzlichen Haftgrund voraus, etwa Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr.

Wie schnell sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden?2026-05-27T01:14:31+00:00

So früh wie möglich. Gerade die ersten Stunden nach einer Festnahme sind häufig entscheidend für die weitere Verteidigung.

Unterstützen Sie auch bei Verhaftungen außerhalb von Augsburg?2026-05-27T01:15:03+00:00

Ja. Die Kanzlei Weiss Wunderle vertritt Mandanten in Augsburg, München sowie bundesweit.

Warum ist anwaltliche Unterstützung bei einer Verhaftung besonders wichtig?2026-05-27T01:15:46+00:00

Eine frühzeitige Strafverteidigung schützt Ihre Rechte, verhindert unnötige Fehler und kann erheblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben.

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