Notdienst: 0175 293 56 33   |   Erstberatung: 0821 347 400 83  |   info@weiss-wunderle.de

Strafrecht

Strafrecht2026-02-02T11:02:40+00:00

Diskret – Strategisch – Konsequent

Ihr Fachanwalt für Strafrecht

Ein strafrechtlicher Vorwurf erfordert schnelles, überlegtes Handeln und eine fundierte rechtliche Einschätzung. Im Strafrecht begleiten wir Sie von Beginn an mit Erfahrung, Fachwissen und einer klaren Strategie.

  • Fachanwälte für Strafrecht mit Kanzleisitz in Augsburg
  • Langjährige Erfahrung in der Strafverteidigung
  • Vertretung im Ermittlungs-, Haupt- & Rechtsmittelverfahren
  • Persönliche, diskrete & vorurteilsfreie Beratung

Strafrecht Augsburg – Kompetente Verteidigung von Anfang an

Ein strafrechtlicher Vorwurf stellt für Betroffene häufig eine erhebliche persönliche und rechtliche Belastung dar. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen spezialisierten und erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu wissen. Die Kanzlei Weiss Wunderle hat ihren Tätigkeitsschwerpunkt seit vielen Jahren konsequent auf das Strafrecht gelegt und bietet Ihnen eine engagierte, fachkundige und zielorientierte Verteidigung.

Als Fachanwälte für Strafrecht vertreten wir Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Strafvollstreckung. Wir analysieren Ihre individuelle Situation sorgfältig, klären Sie transparent über Chancen und Risiken auf und entwickeln eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie.

Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung, unserer konsequenten Spezialisierung sowie einer persönlichen und diskreten Betreuung. Unser Anspruch ist es, Ihre Rechte effektiv zu schützen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen – sachlich, entschlossen und ohne Vorurteile.

Klar – Engagiert – Zielorientiert

Auszug unserer Leistungen im Strafrecht

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Vertretung vor Straf- und Schöffengerichten
  • Verteidigung in Berufungs- und Revisionsverfahren
  • Strafverteidigung bei schweren und komplexen Tatvorwürfen
  • Beratung und Verteidigung bei Untersuchungshaft
  • Begleitung bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen

  • Vertretung im Strafvollstreckungs- und Bewährungsverfahren
  • Nebenklage- und Opfervertretung

Erfahrung – Spezialisierung – Vertrauen

Ihre Vorteile bei unserer Kanzlei

Als Mandant der Kanzlei Weiss Wunderle profitieren Sie von einer konsequent spezialisierten Beratung, persönlicher Betreuung und einer klaren rechtlichen Strategie. Wir stehen Ihnen in rechtlich anspruchsvollen Situationen zuverlässig zur Seite und vertreten Ihre Interessen engagiert und ohne Vorurteile.

  • Fachanwaltliche Spezialisierung im Straf-, Familien- 6 Verkehrsrecht
  • Langjährige Erfahrung und fundierte Prozesserfahrung
  • Persönliche, diskrete und direkte Betreuung
  • Zielorientierte und durchsetzungsstarke Vertretung
  • Erreichbarkeit auch in dringenden Fällen (24h-Notdienst im Strafrecht)

Jetzt anrufen unter 0821 / 347 400 83 oder persönliche Beratung anfordern

Häufig gestellte Fragen

Wie diskret wird mein Fall behandelt?2026-02-02T10:12:27+00:00

Diskretion hat für uns höchste Priorität. Alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.

Was bedeutet Fachanwalt für Strafrecht?2026-02-02T10:11:44+00:00

Der Fachanwaltstitel bestätigt besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung, die deutlich über das normale Maß hinausgehen.

Verteidigen Sie auch bundesweit?2026-02-02T10:10:52+00:00

Ja. Wir vertreten Mandanten nicht nur in Augsburg und München, sondern bundesweit vor allen zuständigen Strafgerichten.

Übernehmen Sie auch Pflichtverteidigungen?2026-02-02T10:10:10+00:00

Ja. Wir werden regelmäßig als Pflichtverteidiger bestellt und vertreten Mandanten ebenso engagiert wie bei Wahlmandaten.

Was kostet ein Strafverteidiger?2026-02-02T10:09:16+00:00

Die Kosten richten sich nach dem Umfang und der Komplexität des Verfahrens. Nach einer ersten Einschätzung informieren wir Sie transparent über die voraussichtlichen Gebühren.

Wann sollte ich einen Strafverteidiger kontaktieren?2026-02-02T10:07:03+00:00

Idealerweise so früh wie möglich. Bereits im Ermittlungsverfahren können entscheidende Weichen gestellt werden, die den weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen.

Go to Top